ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ihre Daten sind uns wichtig …
Artikel 1 – Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten sowohl für alle zwischen BIORET AGRI und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge, ungeachtet abweichender Bestimmungen unserer Vertragspartner, als auch für alle von BIORET AGRI angebotenen Produkte. Die AGB können ggf. durch Sonderbedingungen oder durch einen mit dem Kunden ausgehandelten Vertrag ergänzt werden.
Artikel 2 – Vertragsgegenstand
Die Gesellschaft BIORET AGRI konzipiert, produziert und vertreibt Produkte aus Gummi für den Tierkomfort.
Artikel 3 – Bestellungen
Alle durch den Kunden aufgegebenen Bestellungen sind ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung oder der Auftragsannahme durch BIORET AGRI verbindlich und unwiderruflich.
Mit jeder Bestellung erkennt der Kunde die folgenden AGB oder ggf. die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Sonderbedingungen an.
Artikel 4 – Widerruf
Der Kunde kann einen Auftrag bei BIORET AGRI im Vorfeld der Lieferung widerrufen.
Im Fall des Widerrufs unter diesen Bedingungen wird dem Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 25 % des Bestellwerts in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus verbleibt die vom Kunden entrichtete Anzahlung bei BIORET AGRI.
Artikel 5 – Änderung
Jegliche Auftragsänderung durch den Kunden muss von BIORET AGRI ausdrücklich angenommen werden.
Artikel 6 – Produkte
Die Abmessungen der von BIORET AGRI angebotenen Produkte sind unverbindlich. Festgestellte Abweichungen nach oben oder unten begründen keinen Anspruch auf Preisänderungen.
BIORET AGRI behält sich das Recht vor, seine Produkte ohne Ankündigung zu ändern.
Artikel 7 – Preis
Die Preise sind erst im Anschluss an die Bestätigung durch BIORET AGRI verbindlich. Sie beschränken sich auf die Bestimmungen der Auftragsbestätigung.
Die Preise sind bis zu dem auf dem Vertrag oder Bestellschein angegebenen Lieferdatum verbindlich. Darauffolgend gelten die jeweiligen Tageskurse. Bei Zustellung der Produkte händigt BIORET AGRI dem Kunden eine Schlussrechnung aus.
Aus dieser Rechnung kann der Kunde den noch zu zahlenden Restbetrag entnehmen, der im Vertrag, dem ursprünglichen Bestellstein oder durch nachträgliche Änderungen vereinbart wurde.
Artikel 8 – Zahlungsbedingungen
8.1 – Zahlungsmodalitäten
Sofern keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, ist der Preis wie folgt zu begleichen:
- 30 % bei Bestellung
- der Restbetrag bei Erhalt der Schlussrechnung
- sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig
Handelt es sich um maßgefertigte Produkte, behält sich BIORET AGRI das
Recht vor, bis zu 80 % der Auftragssumme zum Zeitpunkt der Lieferbereitschaft des Artikels ab Werk zu verlangen. Die verbleibenden 20 % werden erst bei der Zustellung fällig.
8.2 – Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug
Bei Nichteinhaltung einer einzigen Zahlungsfrist wird von Rechts wegen und ohne vorangehende Aufforderung unverzüglich die gesamte Restschuld fällig. Auf den Restbetrag werden ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Zinsen angerechnet.
Bei Ablauf der Zahlungsfrist behält sich BIORET AGRI das Recht vor, über seine Bank Wechsel auf den Kunden zu ziehen.
Kommt der Kunden seinen Verpflichtungen nicht nach, ist BIORET AGRI berechtigt, die Lieferung der Bestellungen auszusetzen oder zu stornieren.
8.3.- Änderung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Kunden
Ändert sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Kunden derart, dass seine Zahlungsfähigkeit beeinträchtigt wird, ist BIORET AGRI berechtigt, die Bestellung zu kürzen oder zu stornieren, Garantien zu verlangen oder die Zahlungsbedingungen zu ändern.
Artikel 9 – Schadensersatzklausel
Bei Nichtzahlung zum Zahlungsziel wird dem Kunden der Pauschalbetrag von 15 % der bei BIORET AGRI aufgegebenen Bestellung in Rechnung gestellt.
Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Produkten von BIORET AGRI geht erst im Anschluss an die vollständige Bezahlung des Kaufpreises und ungeachtet des Lieferdatums der bestellten Artikel an den Kunden über.
Demzufolge ist es dem Kunden untersagt, die Produkte weiterzuverkaufen, die bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von BIORET AGRI verbleiben.
Artikel 11 – Transport
Der Transport der von BIORET AGRI gelieferten Produkte erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Transportkosten trägt der Kunde.
Artikel 12 – Lieferung
Sofern keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, liefert BIORET AGRI die vom Kunden bestellten Produkte innerhalb der mit dem Tag der Vertragsunterschrift oder der Annahme der Bestellung von BIORET AGRI beginnenden Lieferfrist.
Die Lieferfristen sind unverbindlich. BIORET AGRI haftet dem Kunden gegenüber nicht für Lieferverzögerungen.
Sofern keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Lieferung direkt an den Kunden.
Die Kosten für das Entladen und die Montage der Produkte trägt der Kunde, ungeachtet des eingesetzten Verkehrsträgers.
Im Fall einer Havarie, fehlender Teilen oder anderer Problemen obliegt es dem Kunden, dem Transportdienstleister gegenüber Vorbehalte oder Reklamationen zu äußern.
Spätere Beanstandungen können nicht angenommen werden.
Die Lieferbereitschaft ab Werk wird der erfolgten Lieferung gleichgestellt. In diesem Fall verbleiben die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden in den Räumen von BIORET AGRI.
Artikel 13 – Produkthaftung
13.1 – Anwendungsbereich
Die Haftung von BIORET AGRI für seine Produkte richtet sich nach den Bestimmungen, die in den Gebrauchsanweisungen und Garantiescheinen der durch den Kunden erworbenen Waren aufgeführt sind.
Jegliche Garantie versteht sich pro rata temporis ab dem Rechnungsdatum. Die Garantie umfasst weder den Transport noch die Montage und wird degressiv linear pro-rata-temporis berechnet.
Die Haftung von BIORET AGRI ist in jedem Fall auf den Wert der Produkte ausschließlich Transport, Montage sowie Abzug neu für alt beschränkt.
Bei fehlerhafter Montage des Produktes, zweckentfremdeter Nutzung, Nachlässigkeit oder mangelnder Pflege durch den Kunden sowie im Fall normaler Abnutzung des Produktes oder höherer Gewalt wird jegliche Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen.
13.2 – Bedingungen
Ansprüche aus der Garantie müssen vom Kunden schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bei BIORET AGRI beantragt werden. Der Antrag muss das Rechnungsdatum enthalten, sowie den Namen des Kunden und die Lieferadresse, sofern diese Informationen von den Angaben in der Rechnung abweichen.
Artikel 14 – Umwelt
Verantwortung am Ende der Nutzungsdauer des Produktes. Ungeachtet der Tatsache, ob der Käufer Importeur, Vertriebshändler oder Nutzer ist, liegt die Verantwortung für die Handhabung des Produktes am Ende der Lebensdauer in seiner Verantwortung, sowohl für Produkte die als neu, recycelt oder als Abfall eingestuft werden. Der Käufer muss das Produkt auf eigene Kosten dem entsprechenden Kreislauf für Recycling oder Vernichtung zuführen und dabei die in seinem Land geltenden Gesetze einhalten.
Artikel 15 – Höhere Gewalt
Im Fall von höherer Gewalt behält sich BIORET AGRI das Recht vor, die Bestellung durch Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Die Kündigung ist acht Tage im Anschluss an den Erhalt des Einschreibens von Rechts wegen wirksam.
Artikel 16 – Gerichtsstandsvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung, Ausübung, Auslegung oder dem Erlöschen des vorliegenden Vertrages ist das Tribunal de commerce (Handelsgericht) Rennes.
Artikel 17 – Anwendbares Recht
Für die vorliegenden Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich französisches Recht.
Stand: 02.01.2020